Altbekanntes Problem. Nicht gelöst.
BR24 veröffentlichte auf seinem Instagram-Kanal einen Beitrag, https://www.instagram.com/p/DXUgdTuFkKf/?utm_source=ig_web_button_share_sheet&igsh=MzRlODBiNWFlZA==, wo es um die Schließung von mehreren Fairteilern (Foodsharing-Schränken) im Raum Regensburg geht. Die Schlagzeile ist irreführend. Zwar droht den Fairteilern möglicherweise das Aus, es steht aber noch nicht fest, ist insofern noch nicht endgültig entschieden. Vor Jahren war ich selbst Lebensmittelretter bei Foodsharing in Köln und schon damals hatten wir mit ähnlichen Konflikten zu kämpfen. Vor geraumer Zeit gab es in der Kölner Presse auch eine Berichterstattung wo ein Fairteiler-Fahrrad auf einem Platz am Eigelstein entfernt wurde vom Ordnungsamt, aus Gründen, und nach einem Protest wieder zurückkam. Aus dem gleichen Grund schrecken manche soziale Einrichtungen davor ab Lebensmittelspenden anzunehmen. Aus dem gleichen Grund vernichtet der Einzelhandel die Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben lieber. Vor kurzem sah ich eine Reportage wo es um das gleiche Thema ging und ein Marktleiter davon sprach das die Haftung, sobald das MHD überschritten sei, vom Hersteller auf ihn überginge, wenn er die Ware weiter im Verkauf lassen würde.
Laut dem Beitrag den BR24 veröffentlichte gibt es Gespräche. Hoffentlich führen die zu einem Ergebnis das auch für die Lebensmittelretter*innen vor Ort tragbar ist. Leider wird das grundsätzliche Problem, die Gesetzgebung, dadurch nicht gelöst. Solange sich hier nichts ändert wird das nicht der letzte Beitrag zu dem Thema sein.
Was muss sich ändern?
Zunächst einmal müssen wir, als Gesellschaft, uns die Frage stellen was wir wollen, was uns wichtig ist. Denn es hilft ja nichts wenn die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändert und lockert, es am Ende aber wieder Bürger*innen gibt die klagen, und die entsprechenden Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden. Das ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum nicht zwangsläufig heißt dass das Lebensmittel nicht mehr genießbar ist sollte mittlerweile allen bekannt sein. Man muss dann halt selbst entscheiden ob man es mitnimmt oder nicht. Genauso wie man selbst entscheidet wo man einkauft oder nicht.
Das die Haftung sobald das MHD überschritten wird auf den Lebensmitteleinzelhandel übergeht ist unsinnig. Hier muss eine Änderung dahingehend erfolgen das sie beim Hersteller bleibt. Beziehungsweise das sie, sobald die Bürger*innen die Lebensmittel in Empfang und mitnehmen, auf sie übergeht. Also in deren Eigenverantwortung. Wenn man Molkereiprodukte auf dem Weg nach Hause verderben, weil man sie nicht entsprechend transportierte, kann man weder den Hersteller noch den Handel dafür verantwortlich machen.
Man muss auch das UStG (Umsatzsteuergesetz) entsprechend reformieren. Noch nicht alle, aber viele Märkte bieten Lebensmittel wenige Tage vor erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum zu einem reduzierten Preis an. In dem Fall, genauso bei Obst und Gemüse mit Makeln (aus Sicht vieler Verbraucher*innen), sollte die Erhebung von Umsatzsteuer wegfallen. Das sollte genauso gelten wenn Lebensmittel über andere Wege, wie beispielsweise die App Too Good To Go für kleines Geld verkauft und so vor deren Vernichtung gerettet werden.
Persönlich sehe ich in erster Linie uns, die Gesellschaft in der Verantwortung. Denn, wie gesagt, entsprechende Änderungen der jeweiligen Gesetze verfehlen ihr Ziel, solange wir nicht unsere Einstellung zu Lebensmitteln, Lebensmittelverschwendung und Haltbarkeit ändern.